Kostenrückerstattung & Versicherung

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Kostenrückerstattung durch die Autonome Provinz

Sie sind in der Provinz Bozen Trient ansässig, in den Landesgesundheitsdienst eingetragen, erfüllen die EEVE-Kriterien und haben die Genehmigung seitens der zuständigen Verwaltungsbehörden: Dann können Sie einen Teil Ihrer Operationskosten Rückerstattung beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Einweisung von Hausarzt oder Hausärztin – mindestens 24 Stunden VOR der Operation ausgestellt
  • EEVE-Formular
  • Kopie der Krankengeschichte
  • Originale Rechnung mit „bezahlt“ gestempelt und Zahlungsbestätigung versehen

Kostenübernahme durch Versicherungsgesellschaften

Für jegliche Verrechnung mit Versicherungsgesellschaften benötigen Sie immer einen Kostenvoranschlag über den chirurgischen Eingriff und die Genehmigung der Kostenübernahme Ihrer Versicherung. Den Kostenvoranschlag erhalten Sie in der Praxis Ihres Facharztes oder Ihrer Fachärztin.

Ihr Vorteil: Konventionen zwischen Versicherungen und CityClinic
Wenn Ihre Versicherungsgesellschaft mit der CityClinic mittels Abkommen kooperiert, verrechnet die Gesellschaft die Kosten für den Eingriff meistens direkt mit der CityClinic.

Hinweis:
Differenzbeträge, die nicht durch Ihre Versicherung abgedeckt sind, müssen immer privat beglichen und als Angeld hinterlegt werden.

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Als CityClinic kooperieren wir mit folgenden nationalen und internationalen Versicherungsgesellschaften:
HGV
Assimoco
Casagit
Merkur
Generali